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Neuerscheinung „Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“: DWA-A 791-2

Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Heizölverbraucheranlagen - Teil 2: Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen
  

(5.4.2017) Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat das Arbeitsblatt „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Heizölverbraucheranlagen - Teil 2: Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“ veröffentlicht.

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und damit auch die TRwS 791-1 „Heizölverbraucheranlagen – Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“ sehen verschiedene Anforderungen vor, die von Heizölverbraucheranlagen, die bereits vor der Veröffentlichung der TRwS 791-1 bestanden, nicht erfüllt werden können oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand erfüllbar sind. So gibt es beispielsweise Schwierigkeiten bei den Abstandsregelungen bezüglich der Tanks zu den Wänden des Auffangraums.

Gemäß §§68 und 69 AwSV kann die zuständige Behörde bei bestimmten Abweichungen von den Anforderungen der AwSV technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen anordnen. In der TRwS 791-2 werden dazu Anpassungsmaßnahmen beispielhaft beschrieben.

TRwS 791-2 ist auf Grundlage der Bundesratsdrucksache 77/14 einschließlich des Beschlusses des Bundesrates vom 23. Mai 2014 erarbeitet worden. Da die Annahme des Beschlusses des Bundesrates durch die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht erfolgt ist, gelten die landesrechtlichen Vorschriften über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen weiter. Sind bei einem Verweis auf die AwSV entsprechende Vorschriften im Landesrecht nicht enthalten, sind diese Passagen in TRwS 791-2 als Empfehlung anzusehen.

Ersatzlösungen aufzeigen

Ziel der TRwS 791-2 ist es, für bestehende Heizölverbraucheranlagen, die nicht entsprechend dem künftigen Anforderungsniveau der TRwS 791-1 ausgebildet sind, für bestimmte Sachverhalte Ersatzlösungen aufzuzeigen, die den geforderten Anforderungen gleichwertig gerecht werden. Es werden auf Basis des Anforderungsniveaus von TRwS 791-1 Festlegungen für bestehende Heizölverbraucheranlagen getroffen, dabei werden entweder die Festlegungen von TRwS 791-1 durch einen entsprechenden Querverweis auf bestehende Heizölverbraucheranlagen übertragen oder es werden abweichende Anforderungen oder alternative Maßnahmen beschrieben.

Die TRwS 791-2 hat den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne von §62 Absatz 2 WHG. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ berührt sind.

Die bibliographischen Angaben zum Buch:

  • Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Heizölverbraucheranlagen - Teil 2: Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen
  • April 2017, 27 Seiten
  • Herausgeber und Vertrieb: DWA
  • ISBN 978-3-88721-472-2
  • Ladenpreis: 42 Euro (fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro)
  • erhältlich unter dwa.de/shop und bei  Amazon

Übrigens: Zum Thema „TRwS Heizölverbraucheranlagen – neue wasserrechtliche Regelungen“ veranstaltet die DWA am 27. April 2017 ein Seminar in Stuttgart. Es kostet 370 Euro für DWA-Mitglieder und 450 Euro für Nichtmitglieder. (Kontakt: Doris Herweg, Tel: 02242 872-236).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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