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IVD zieht ein Jahr nach dem Wohngipfel Bilanz

(24.9.2019) Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt am 21. September 2018 zieht der Immobilienverband IVD eine ziemlich ernüchternde Bilanz. „Das dringlichste Ziel des Wohngipfels, den Bau bezahlbaren Wohnraums merklich zu stimulieren, wurde nicht erreicht. Das belegen die aktuellen Baugenehmigungszahlen. Die größten ,Fortschritte‘ wurden stattdessen in der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens gemacht. Damit erhöht die Bundesregierung den Druck auf dem Wohnungsmarkt, statt ihn vermeintlich zu senken. Eine politische Kehrtwende muss jetzt kommen“, resümiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, und verweist auf eine aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes. Demnach sind ...

  • von Januar bis Juli dieses Jahres 196.400 Wohnungen genehmigt worden - womit ...
  • im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die Neubaugenehmigungen um 3,4%, bei Mehrfamilienhäusern sogar um 4,1% zurückgingen.
Grafik aus dem Beitrag „Immer weniger Baugenehmigungen“ vom 19.9.2019

„Die praktische Umsetzung vieler auf dem Wohngipfel beschlossenen Maßnahmen, die Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren beschleunigen sollten, steht noch aus. Bei der Mobilisierung von Bauland sind wir bisher trotz Kommission noch keinen effektiven Schritt weitergekommen. Die Harmonisierung des Bauordnungsrechts zwischen den Bundesländern ist weiterhin eine große Baustelle“, erklärt Schick.

Lediglich das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus (Sonder-AfA) sei bisher auf den Weg gebracht. Doch ist es seit Zustimmung des Bundesrats Ende Juni dieses Jahres noch nicht in Kraft getreten. Herr Schick stellt zudem fest: „Die Sonder-AfA ist angesichts der steigenden Baukosten eigentlich jetzt schon wieder überholt. Für einen wirklich und nachhaltig wirksamen Impuls beim bezahlbaren Wohnungsbau müsste die lineare Abschreibung auf mindestens drei, besser sogar vier Prozent angehoben werden.“

Foto © baulinks/AO 

Dagegen sei das auf dem Wohngipfel beschlossene Mieterschutzgesetz fristgerecht zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die ebenfalls im Wohnpaket vorgesehene Erweiterung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre sei vom Bundeskabinett beschlossen worden.

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