Baulinks -> Redaktion  || < älter 2020/1271 jünger > >>|  

150 Mio. Euro Bundesmittel für die Sportstättenförderung allein 2020

(26.7.2020) Bund und Länder haben sich auf einen neuen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten verständigt. Im Rahmen der Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms stehen mit dem 2. Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 kurzfristig 150 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung hat Bundesminister Horst Seehofer am 24. Juli für den Bund unterzeichnet. Sie tritt in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.

Foto aus dem Beitrag „Dreifeldsporthalle mit leuchtender „Laterne“ aus Profilglas und TWD“ vom 10.8.2017
(Foto © Hans Jürgen Landes Fotografie)

Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nimmt der Bund damit seine Verantwortung im Kontext des Städtebaus wahr, um dem angestauten Investitionsbedarf bei Sportstätten bundesweit entgegenzuwirken.

Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten soll auch in den kommenden Haushaltsjahren fortgeführt werden: Vorgesehen sind in dem Beschluss zu den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und zur mittelfristigen Finanzplanung ...

  • von 2021 bis 2023 weitere 110 Mio. Euro pro Jahr und
  • im Jahr 2024 160 Mio. Euro Bundesmittel .

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH