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Planung von Absturzsicherungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern

(28.9.2020) Mit der steigenden Komplexität und Technisierung von Gebäuden wird das Dach in den meisten Fällen auch zur Nutzfläche - gespickt mit RWAs und Belichtungselementen, Raumlufttechnik und Technikzentralen und/oder Begrünung sowie Solartechnik. Ob Warm- oder Kaltdach, Gründach, Kühlhalle, Parkdach, ... all diese Dächer mit ihren individuellen Anforderungen müssen regelkonform abgedichtet und nach Fertigstellung regelmäßig gewartet werden, wenn sie langfristig zum Werterhalt einer Immobilie beitragen sollen. Deshalb gilt es bereits bei der Planung, eine Reihe von Normen und Regelwerken zu berücksichtigen, Schutzziele zu definieren und Rangfolgen einzuhalten.

Fotos / Bilder © ST Quadrat Fall Protection 

Als Schutzmaßnahmen gegen Absturz während der Bauabwicklung werden vorübergehende Maßnahmen wie Gerüste, Baugeländer, Auffangnetze und Abdeckungen eingesetzt. Eine wirtschaftliche spätere Wartung und Instandhaltung des Gebäudes ist hingegen mittels Anschlageinrichtungen, Seilsystemen oder auch Seitenschutzsystemen möglich, die dauerhaft auf dem Dach verbleiben. Für die Montage durch die ausführenden Betriebe halten die Hersteller Montageanweisungen bereit, anhand derer die Systeme fachgerecht montiert werden können. Und auch hier sind wieder die Sicherheitsaspekte zur Unfallverhütung/Absturzgefahr vor Beginn einer Baumaßnahme umfassend zu berücksichtigen.

ST Quadrat-Planungsteam

Absturzsicherungen ermöglichen den nachhaltigen Unterhalt eines Gebäudes. Sie müssen dauerhaft und verlässlich sein, um den Schutz von Menschenleben zu garantieren. Das bloße Vorhandensein einer Absturzsicherung ist jedoch noch lange kein Garant dafür, dass auch die Benutzung sicher vonstatten geht. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Absturzsicherung im Zuge der Planung des Gebäudes unter Betrachtung aller betroffenen Gewerke ist unumgänglich, um Schnittstellen-Problematiken zwischen den Gewerken zu reduzieren und die Ausführung eines sicher nutzbaren, praxistauglichen Absturzsicherungssystems zu gewährleisten. Hier sind also die Architekten, aber auch sonstige an der Planung Beteiligten gefordert, die Absturzsicherung in die Planung zu integrieren.

ST Quadrat hat in diesem Sinne ein eigenes Planungsteam aufgebaut, um Ausführungspläne für die Montage von Absturzsicherungssysteme auf Basis der Architektenplanung zu erstellen. Aber auch während der Planungsphase unterstützt das Unternehmen Architekten und Fachplaner mit Rat und Tat bei komplexen Fragestellungen ...

  • von der Machbarkeitsprüfung hinsichtlich Befestigungsmöglichkeiten der Systeme
  • über die Unterstützung mit Ausschreibungstexten
  • bis hin zur Hilfestellung bei konkreten Detailplanungen.

Objektbezogene Sonderlösungen

Neben einer großen Palette an Standardprodukten ist auch die Konzeption von objektbezogenen Sonderlösungen kein Problem. Nach der 3D-CAD-Konstruktion und der Fertigung von Prototypen können praktische Versuche an realitätsnahen Dachmodellen am hauseigenen Prüfstand durchgeführt werden. Durch eigene Fertigung und leistungsfähige Logistik können die Aufträge in kürzester Zeit ausgeliefert werden.

Der Hersteller macht sich z.B. auch Gedanken darüber, wie ein Maximum an Sicherheit bei der späteren Begehung und Kontrolle von Dachflächen sinnvoll ablaufen kann. Demnach muss bereits im Planungsstadium einer Baumaßnahme beurteilt werden, welchen Gefahren eine Person bei der Ausübung ihrer Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgesetzt sein könnte. Diesen Gefahren gilt es mit geeigneten Schutzmaßnahmen frühzeitig vorzubeugen. Besondere Risiken bestehen dabei an hochgelegenen Arbeitsplätzen, an Maschinen und Anlagen, auf dem Dach oder an der Fassade, kurzum überall dort, wo die Gefahr eines Absturzes besteht.

Keine Absturzsicherungen - keine Nachhaltigkeit

Das oberste Schutzziel in jeder Phase sollte daher lauten, dass an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Einrichtungen vorhanden sein müssen, die einen Absturz von Personen verhindern. Dabei muss das definierte Schutzziel an dem maximalen Schutz der Mitarbeiter ausgerichtet sein. Die DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen -Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung“ enthält die dafür erforderlichen sicherheitstechnischen Festlegungen und eine Rangfolge, die nachfolgende Beurteilungskriterien aufgibt:

  • Dauer und Umfang der Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich
  • Art der auszuführenden Arbeiten
  • Verwendungseinschränkungen der PSAgA.

In Erfüllung dieser Aufgabe ist der Bauherr verpflichtet, eine Unterlage zusammenzustellen, die den Merkmalen des Bauwerks Rechnung trägt und Angaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz enthält, die bei späteren Arbeiten (Wartung und Instandsetzung) zu berücksichtigen sind.

Zur Erinnerung: Allgemeine Anforderungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen sind in den Bauordnungen der Länder enthalten und werden hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen durch die DIN 4426 konkretisiert. Diese Norm bildet die Grundlage für eine auf dem anerkannten Stand der Technik basierenden Planung projektbezogener Sicherungssysteme für die Instandhaltung baulicher Anlagen und für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Hierbei sei jedoch zu erwähnen, dass hierin nur „Mindestanforderungen“ definiert werden.

Kollektiver Schutz hat Vorrang vor individuellem Schutz

Laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121/2019) ist kollektiver Gefahrenschutz dem individuellen Gefahrenschutz vorzuziehen. Für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen wie z.B. Wartung von Klimageräten, Prüfung der PV-An­lage oder Pflege der Dachbegrünung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Sinnvoll sind dafür konzipierte kollektive Schutzeinrichtungen, also Seitenschutzsysteme nach DIN EN 13374. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines Geländersystems, wie beispielsweise des LUX-top G-T - siehe auch Beitrag „Seitenschutzgeländer von ST Quadrat nun auch zur Direktbefestigung“ vom 30.10.2019:

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1/2012) definiert als Absturzsicherung eine zwangsläufig wirksame Einrichtung, die den Absturz auch ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten verhindert. Sie legt ferner fest, dass bei Absturzgefahr ein Seitenschutz anzubringen ist. Für absturzgefährdete Bereiche auf Dächern, die auch bei schlechtem Wetter und Dunkelheit begangen werden müssen, sind Geländer die notwendige und sicherste Lösung. Auch wenn der Seitenschutz in vielen Fällen die optimale Absturzsicherung darstellt, so gibt es grundsätzlich gemäß der Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz –abhängig von diversen Randbedingungen- auch Fälle, in denen die Verwendung von PSAgA in Kombination mit Anschlagpunkten und Seilsystemen die richtige Lösung darstellt.

Das Vorhalten einer Absturzsicherung schließt die Dokumentation durch den Verarbeiter und die jährliche Prüfung der Sicherungsanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 mit ein. Bauherren oder Gebäudeinhaber, Betreiber etc., für die ihre Verkehrssicherungspflicht nicht nur ein notwendiges Muss darstellen, entscheiden sich auch in Zukunft für umsichtig geplante und fachlich korrekt installierte Absturzsicherungseinrichtungen, um sich und vor allem Ihre Beschäftigten bestmöglich gegen Absturz zu sichern.

Weitere Informationen zu Absturzsicherungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern können per E-Mail an ST Quadrat angefordert werden.

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