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BKI Honorarermittler gemäß HOAI 2021


  

(22.11.2020) Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat am 6.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt - siehe Beitrag vom 9. November. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erklärt - siehe Beitrag vom 4.7.2019. Die HOAI musste daher angepasst werden; die Änderung der HOAI tritt jetzt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Beim Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) erschien dazu der neue BKI Honorarermittler 9 - eine Software für rechtssichere und angemessene Honorare nach HOAI 2021.

Der BKI Honorarermittler unterstützt bei Honorarermittlungen, Rechnungen, Schlussrechnungen und verfügt auch über eine Abschlagszahlungsverwaltung. Auch eine Synopse zwischen alter und neuer HOAI 2021 gehört zum Leistungsspektrum. Und nicht zuletzt können die anrechenbaren Kosten vom BKI Kostenplaner 2021 per Schnittstelle einfach und schnell übernommen werden.

Für eine zügige Einarbeitung sorgen ein ausführliches Benutzerhandbuch, das Hilfesystem im Programm, die kostenlose Fachhotline und Gratis-Webinare zur Anwendung der neuen HOAI 2021 im Honorarermittler.

Das Programm kann bis zum 31.12.2020 zum Einführungspreis von 299 Euro zzgl. MwSt. kostenlos zum 4-Wochentest per E-Mail an BKI  bestellt werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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