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BAK-Strukturbefragung zur Lage des Berufsstands 2022


  

(31.10.2022) Alle zwei Jahre führen die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die 16 Architektenkammern der Länder eine bundesweite Befragung zur beruflichen Situation der Kammermitglieder und zur wirtschaftlichen Lage der Büros durch. Befragt werden Angestellte und Beamte ebenso wie Selbstständige. Die Zahlen der Befragung 2022 spiegeln den - trotz Coro­na­krise - wirtschaftlich guten Zustand der Branche im Berichtsjahr 2021 wider.

zentrale Trends

Bei den angestellten Kammermitgliedern zeigte sich unabhängig davon, ob sie in Architekturbüros, der gewerblichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, eine Zunahme des Bruttojahresgehaltes um 5 bis 8% im Vergleich zu 2019. Dabei fielen sowohl das Gehaltsniveau als auch sein Anstieg in Architekturbüros geringer aus als im öffentlichen Sektor und in der gewerblichen Wirtschaft.

Teilzeittätigkeit ist auf dem Vormarsch; insbesondere stieg bei den Angestellten der Anteil teilzeittätiger Männer. 65% der Beschäftigten leisteten regelmäßig Überstunden - und zwar im Schnitt 5,4 Stunden pro Woche (Vollzeittätige) bzw. 3,8 Stunden (Teilzeittätige). Dies stellte einen überraschend deutlichen, vermutlich Corona-bedingten Rückgang im Vergleich zu 2019 dar. Anders als noch 2012 oder 2014 wurden Überstunden mittlerweile bei 71% der Befragten durch Freizeit oder zusätzliche Vergütung kompensiert.

Die wirtschaftlich stabile Lage während der Coronakrise spiegelt sich auch bei den selbstständigen Kammermitgliedern wider: Bei Betrachtung des Honorarumsatzes pro Kopf sowie des Büroüberschusses je Inhaber wurden 2021 unabhängig von der Bürogröße Höchstwerte erreicht. Jedoch besteht steigende Skepsis bezüglich zukünftiger Geschäfte:

  • 33% der Büroinhaberinnen und Büroinhaber gaben im Frühsommer 2022 an, in den kommenden 12 Monaten mit einem Rückgang der Auftragslage zu rechnen,
  • während nur 22% von einer Zunahme ausgingen.

Die befragten Inhaberinnen und Inhaber haben 2021 durchschnittlich 57% ihres Gesamtumsatzes mit Honoraren erzielt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt wurden. Der durchschnittliche Umsatzanteil aus nach HOAI abgerechneten Honoraren lag umso höher, je größer das Büro war.

  • In Büros mit 10 und mehr Beschäftigten lag der Anteil bei 74%.
  • Kleinere Büros nahmen demgegenüber häufiger Honorarabrechnungen nach geleisteten Stunden oder auf Basis einer Zeitschätzung vor.

Gegenüber ihren Auftraggebern rechneten die Befragten 2021 Stundensätze in Höhe von 90 Euro je Stunde für Partner/Inhaber ab (Median), was unter den Werten vergleichbarer Freiberufler liegt. Dieses Ergebnis verdeutlicht die Dringlichkeit des gemeinsamen Engagements von BAK, Bundesingenieurkammer (BingK) und des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) für eine Anhebung der HOAI-Tafelwerte auf eine marktgerechte Höhe. Im Rahmen der Novellierung der HOAI hat das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits ein Gutachten zur Ermittlung angemessener Tafelwerte beauftragt.

⅔ Solo-Selbstständige, 36% Cheffinnen

Die Befragung erlaubt weitere wichtige Einblicke in die Branchenstruktur: Zwei Drittel der selbstständig tätigen Kammermitglieder waren Solo-Selbstständige bzw. Einzelunternehmer (67%). Dabei ist der Anteil der als PartG / PartG mbB sowie der als GmbH organisierten Büros seit 2016 gestiegen, während der Anteil der Einzelunternehmen und der als GbR organisierten Büros zurückging. Mittlerweile werden 36% der Büros von Frauen alleine- oder mitgeführt. Im Jahr 2016 waren dies lediglich bei 26% der Büros der Fall.

Erstmals wurde in diesem Jahr nach der Berufszufriedenheit gefragt. Diese war hoch bei Architektinnen und Architekten, insbesondere bezogen auf die Aspekte Tätigkeitsinhalte und das Arbeitsklima, welche auf der Schulnotenskala mit 1,9 bzw. 1,8 bewertet wurden. Damit im Einklang steht das Ergebnis, dass 74% der Befragten ihre damalige Studienwahl heute wieder treffen würden. Bei der Zufriedenheit mit dem Gehalt und der Work-Life-Balance ist allerdings noch Luft nach oben (Schulnote 2,5).

Auch die Zahlungsmoral der Auftraggeber thematisierte die Befragung erstmals: 34% der Büroinhaber gaben an, zum Jahresende 2021 Außenstände in Höhe von im Mittel 8% des Jahresumsatzes gehabt zu haben. Die Zahlungsmoral privater und gewerblicher Bauherrinnen und Bauherren wurde dabei mehrheitlich positiv bewertet. Deutlich kritischer fiel das Urteil bezogen auf Bund und Länder aus: deren Zahlungsmoral wurde von rund der Hälfte der Befragten als mittelmäßig bis schlecht bezeichnet.

Die Studie gibt auch Auskunft über die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern in Architekturberufen. Deutlich wurde, dass Frauen ihre Tätigkeit wesentlich häufiger unterbrechen oder zeitweise als Teilzeittätigkeit ausüben als Männer. Dies gilt sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für selbstständig tätige Kammermitglieder.

Hintergrundinfos zur Strukturbefragung 2022

Die alle zwei Jahre stattfindende Befragung haben die Architektenkammern erneut mit dem Marktforschungsinstitut Reiß & Hommerich durchgeführt. 19% der Kammermitglieder, rund 17.000 Personen, haben im Mai und Juni dieses Jahres mit ihren Antworten Auskunft erteilt. Zentrale Inhalte der Befragung waren die Kalkulationsgrundlagen, Umsätze, Überschüsse und Außenstände in Architektur- und Planungsbüros, die Auswirkungen des HOAI-Urteils sowie die Themen Digitalisierung und Nachhaltiges Planen und Bauen. Abhängig Beschäftigte Kammermitglieder gaben Auskunft zu ihren Gehältern und Arbeitsbedingungen, zu Wochenarbeitszeit und Überstunden sowie zur beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Bei den Befragten überwog die Gruppe der Hochbauarchitektinnen und -architekten mit 86%. Darin bildet sich die bundesweit tatsächliche Aufteilung der Fachrichtungen ab. Doch die Zahlen sind auch für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aussagekräftig, für die auch in diesem Jahr wieder Sonderberichte erstellt wurden.

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