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Neue Richtlinie RAL-RG 678 berücksichtigt die Gebäudesystemtechnik

(4.4.2011; ISH-Bericht) Auf etwa 3%d der Gesamtinvestitionen belaufen sich derzeit in einem neu gebauten Einfamilienhaus die Aufwendungen für die Elektroinstallation. Aber es gibt durchaus gute Gründe für höhere Investitionen und damit eine bessere Ausstattung:

  • Zum einen verändert sich die Anzahl der Elektrogeräte im Haushalt merklich; gerade im Bereich der Kommunikationstechnik wächst der Ausstattungsgrad Jahr für Jahr.
  • Zum anderen gibt es die Notwendigkeit von mehr Energieeffizienz. Besonders auch die Verknüpfung der klassischen Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik schafft dafür neue Möglichkeiten und Perspektiven.

Bereits mit geringem Mehraufwand lassen sich mittels Gebäudesystemtechnik Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Sonnenschutz und weitere Funktionen vernetzen. Die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) hat daher diese Anforderungen in die vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) zertifizierte RAL-RG 678 einfließen lassen. Die neue RAL-Richtlinie löst damit die Fassung aus dem Jahr 2004 ab.

Grundlage für die RAL-Kennzeichnung ist die DIN 18015, Teil 2. Diese legt die Mindestanforderungen für die Elektroinstallation in Wohngebäuden fest. Die RAL-RG 678 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Anforderungen“ beschrieb bisher aufbauend auf der DIN-Norm drei Ausstattungswerte, um dem Anwender auch höherwertige Alternativen aufzuzeigen.

Mit der Richtlinie RAL-RG 678, Ausgabe November 2010, ergibt sich nun ein weitergehender Standard, der über die bisherigen Ausstattungswerte hinaus jetzt drei weitere Ausstattungswerte definiert: Neben den mit 1, 2 und 3 Sternen gekennzeichneten Ausstattungswerten kommen noch drei weitere für die Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik hinzu: von 1 plus, 2 plus bis 3 plus.

Die RAL-Richtlinie fordert schon bei der 1-plus-Ausstattung Vorbereitungen für die Funktionsbereiche Schalten/Dimmen, schaltbare Steckdosen zum Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften sowie Sicherheit durch vorbereitende Installationen von Bustechnik. Alternativ sind zumindest Installationsrohre für die Nachrüstung vorzusehen. Neu ist ebenfalls, dass die einzelne Ausstattung auch raumweise vergeben und so noch praxisorientierter geplant werden kann.

„Mit der neuen Richtlinie passen wir die Elektroinstallation an die technische Entwicklung und Ausstattung in Wohngebäuden an und geben Investoren, Planern, Handwerkern sowie der Wohnungswirtschaft Planungssicherheit. Damit ist die RAL ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz und unterstützt direkt die europäischen Klimaschutzziele", so Dr. Jan Witt, Geschäftsführer der HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung im Rahmen einer Pressekonferenz auf der ISH.

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