Legionellen vor Gericht
(22.2.2016) Wenn Trinkwasser mit Legionellen befallen ist, dann können Menschen, die damit in Kontakt kommen, ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommen. Wegen einer solchen Erkrankung war ein älterer Herr ins Krankenhaus eingeliefert worden, wo er später verstarb. Seine Tochter forderte als Erbin über 20.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom ehemaligen Vermieter ihres Vaters. Er habe sich nicht ausreichend um eine Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen gekümmert, so dass sich die Bakterien ausbreiten konnten und der Vater überhaupt erst erkrankte - so lautete der Vorwurf im Zivilprozess.
Tatsächlich erwarten Gesetzgeber und Rechtsprechung von den Eigentümern von Mietobjekten, dass sie auf Legionellenbefall achten. Das gilt ausdrücklich seit der entsprechenden Änderung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011, war aber auch schon zuvor im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nötig - siehe u.a. „Überarbeitete Trinkwasserverordnung: Was ist wann von wem zu tun?“ vom 10.1.2013.
Vor Gericht stritten Tochter und Vermieter darum, ob überhaupt eine Kausalität (Verursachungskette zwischen Legionellenbefall des Leitungswassers und Erkrankung des Mieters) nachzuweisen sei. Der Bundesgerichtshof bezeichnete es im konkreten Fall als „eher fernliegend“, dass der Verstorbene sich die Krankheit an einem anderen Ort als in seiner Wohnung zugezogen habe, zumal hier ein spezieller Erregertyp sowohl beim Vater als auch in der Wasserversorgung seines Mietshauses aufgetreten sei.
Mit dieser höchstrichterlichen Einschätzung im Hinblick auf Kausalität sowie die Berechtigung von Schmerzensgeld und Schadenersatz wurde der Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das neu entscheiden muss.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- VDI 4259 Blatt 1: Vorgehensweise bei einem Legionellose-Ausbruch (18.2.2020)
- 2 neue Montageblöcke zur Vermeidung einer kritischen Wärmeübertragung aufs Kaltwasser (10.4.2017)
- Renaissance der Trinkbrunnen (16.9.2016)
- 70 versus ½ Cent/Liter: Mineralwasser nicht besser als Leitungswasser (31.7.2016)
- Verkehrssicherungspflicht in Mietshäusern hat bei feuchten Böden ihre Grenzen (19.7.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Änderungen der Trinkwasserverordnung für sichere Trinkwasserqualität in Gebäuden (1.11.2011)
- UBA-Hygieneliste als „Bewertungsgrundlage“ und die Konsequenzen daraus (9.9.2015)
- Legionellen: Unterschätzte Gefahr in Privathaushalten, in Kaltwasserleitungen, ... (21.7.2014)
- VDI: Erhöhte Gefahren für Trinkwasser in der Ferienzeit (18.7.2012)
siehe zudem:
- Trinkwasserhygiene und Sanitärinstallation im Sanitär Magazin bei BAULINKS.de
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