Barrierefreie Fenster und Türen: ift-Fachinfo gibt Empfehlungen zur Umsetzung der DIN 18040-2
(12.11.2018) Barrierefreies bzw. barrierereduziertes Bauen und Wohnen
betrifft in Deutschland über 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen (siehe
Bauletter vom 24.6.2018). Aus diesem Grund muss im Neubau und bei
genehmigungspflichtigen Sanierungen die baurechtlich eingeführte
DIN 18040-2 eingehalten werden. Diese enthält für Türen konkrete Regelungen.
Zu Fenstern gibt es hingegen nur rudimentäre Vorgaben und insgesamt wenig
Hinweise zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke will die ift-Fachinformation
BA-02/1 „Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit
Fenstern und Türen“ schließen, die auf den Ergebnissen des ift-
Gesetzlich ist der Abbau von Barrieren enthalten ...
- im Grundgesetz,
- im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen,
- in der EU-Bauproduktenverordnung und
- in den Bauordnungen (MBO/LBO) sowie
- in der baurechtlich eingeführten DIN 18040-2.
Planer und Fensterbauer müssen in der Praxis jedoch in der Regel Kompromisse entwickeln und dabei unterschiedliche, mitunter gegenläufige Faktoren berücksichtigen. Zielkonflikte ergeben sich beispielsweise zwischen den geforderten geringen Bedienkräften und Leistungseigenschaften wie Schallschutz, Schlagregendichtheit oder Einbruchhemmung. In ähnlicher Weise gilt dies für die Schwellenhöhe von Türen und Fenstertüren.
Die Richtlinie enthält konkrete Empfehlungen für die Ausführung von Bauelementen im Hinblick auf die tatsächlichen Nutzergruppen, beispielsweise zur Ausführung der Griffe, zu den Abmessungen, den Öffnungsarten oder der optischen Gestaltung für Sehbehinderte. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Türen und Fenster in einer Wohngemeinschaft junger Rollstuhlfahrer, für Blinde oder in einer Pflegestation für Demenzkranke eingesetzt werden. Hier ist eine situative Ausstattung der Bauelemente sinnvoll, um das Optimum für die jeweilige Nutzergruppe zu erreichen, möglichst mit geringen Kosten.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Passierbarkeit und der Ausführung von Türschwellen. Gerade für Menschen, die einen Rollator nutzen, können schon geringe Schwellenhöhen eine Stolpergefahr bedeuten oder gleich ganz unüberwindbar sein.
Außer der Schwellenhöhe hat auch die Schwellengeometrie Einfluss auf die Überrollbarkeit; beides fließt in die Bewertung und Klassifizierung der Überrollbarkeit ein, die als Kenngröße in der ift-Richtlinie BA-01/1 definiert wird. Zusätzlich unterstützen Tabellen mit einem Vergleich der normativen Anforderungen (DIN 18040-2) und Empfehlungen des ift Rosenheim bei der Ausschreibung.
Die Fachinformation bietet also ganz konkrete Empfehlungen und wertvolle Praxistipps für Bauherren, Planer, Hersteller und Händler von Bauelementen, um die Planung, Ausschreibung und Ausführung privater Wohngebäude, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen zu erleichtern.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- ift-Fachinformation BA-02/1 „Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit Fenstern und Türen“
- Institut für Fenstertechnik (ift Rosenheim)
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- Demenzsensible Architektur auf 247 Seiten (2.9.2018)
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- 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen (Bauletter vom 24.6.2018)
- „Atlas barrierefrei bauen“ - Ein Kompass von der Planung bis zur Abnahme (1.4.2018)
- Umfrage: Barrierefreiheit ist das wichtigste Thema für Hausbesitzer über 50 (4.2.2018)
siehe zudem: