Reaktionen aus der Bauwirtschaft zum Referentenentwurf Gebäudetyp E
(27.10.2026) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 26. Oktober den Referentenentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt. Der Entwurf wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet und den Bundesländern sowie Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Diese können sich bis zum 9. November zum geplanten Gesetz äußern.
Statements von Branchenvertretern aus Bauwirtschaft und Wohnungswirtschaft
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie
„Die Bundesregierung hat auf sich warten lassen, jetzt liegt ein Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E vor. Ob hierdurch eine Aufbruchstimmung für günstiges Bauen entsteht, ist zumindest fraglich. Gut ist, dass die Bundesregierung anerkennt, dass zu viele Anforderungen an Gebäude das Bauen verteuern. Um dem entgegenzutreten, soll eine neue, optionale Vertragswelt ermöglicht werden, deren Vertragsgrundlage die technischen Baubestimmungen sein sollen. Bauherren sollen in dieser Vertragswelt Abweichungen vereinbaren können, um neue innovative Bauweisen in den Markt zu bringen. Immer mit dem Ziel, kostengünstiges Wohnen zu ermöglichen.
Was auf den ersten Blick vielversprechend klingt, wirft jedoch auch Fragen auf. Zum einen lässt uns der Gedanke, eine neue Vertragswelt einzuführen, anstatt Bauverträge grundsätzlich auf neue Füße zu stellen, zweifeln und entspricht nicht dem, was eine gesamte Branche gefordert hat. Zum anderen sehen wir kritisch, dass in dem Entwurf explizit beschrieben wird, dass in dieser neuen Vertragswelt von einem üblichen Qualitätsstandard „nach unten” abgewichen werden kann. Verbraucher können so den Eindruck gewinnen, künftig zwischen guten und schlechten Gebäuden unterscheiden zu müssen. Mit allen Folgen, die damit bei Banken und Versicherungen einhergehen. Dabei haben wir seit Monaten versucht zu erklären, dass genau diese Qualitätsdiskussion fatal und nicht sachgerecht wäre. Um dies zu vermeiden, hätte die Bundesregierung das eigentliche Problem, die juristische Bewertung der üblichen Beschaffenheit von Gebäuden, stärker in den Blick nehmen müssen. Diese erfolgt heute über die sogenannten Anerkannten Regeln der Technik, wobei keiner verlässlich einordnen kann, welchen Normen oder technische Regeln überhaupt darunterfallen. Das führt dazu, dass Bauherren aktuell alle Normen und Regelwerke einhalten, nur um vor dem Gesetz keinen Mangel zu produzieren - ein wesentlicher Grund für hohe und weitersteigende Baukosten. Hieran ändert das Gesetz jedoch nichts und die Bundesregierung löst dieses Problem nicht auf. Hoffen wir, dass im parlamentarischen Verfahren wichtige Korrekturen vorgenommen werden können.”
Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
„Seit über einem Jahr machen wir deutlich: Einfacheres Bauen funktioniert nur, wenn der gesetzliche Basisstandard auch im Mietrecht rechtssicher gilt. Diese Grundvoraussetzung war von Anfang an bekannt. Dass sie nach diesem zähen Verfahren erneut fehlt, ist enttäuschend. Wohnungsunternehmen sollen einfacher bauen, tragen aber weiterhin das Risiko, dass dieser Standard im Mietverhältnis beanstandet wird. So entsteht nicht die Sicherheit, die wir für mehr bezahlbare Wohnungen dringend brauchen. ... Was nach dem gesetzlichen Basisstandard ordnungsgemäß und mangelfrei gebaut ist, muss auch im Mietverhältnis als mangelfrei gelten. Diese Verbindung muss der Gesetzgeber selbst herstellen. Wer sie der Vertragsgestaltung und späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen überlässt, verlagert das Problem und verhindert, dass einfacheres Bauen in der Breite ankommt.”
Der GdW fordert, den Entwurf grundlegend nachzubessern und die mietrechtliche Absicherung noch in diesem Gesetzgebungsverfahren verbindlich zu regeln.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB)
„Wir als Bauwirtschaft begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit einiger Verspätung den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt hat. Es ist dringend notwendig, dass wir einfacher und günstiger bauen können. Es geht nicht darum, die Standards für Sicherheit zum Beispiel bei Statik oder Brandschutz abzusenken. Vielmehr sollen Bauherren die Möglichkeit bekommen, Komfort- und Ausstattungsstandards abzusenken, wenn sie dies möchten. Lieber eine Wohnung mit schlankeren Querschnitten und weniger Steckdosen, dafür aber bezahlbar.
Über die genaue Ausgestaltung des Gebäudetyps E wird sicherlich im parlamentarischen Verfahren noch beraten, da sich die Koalitionspartner in der detaillierten Ausgestaltung auch noch nicht einig sind. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesländer reagieren und ihre Technischen Baubestimmungen entsprechend vereinheitlichen, damit man günstiger bauen und auf Komfort- und Ausstattungsmerkmale verzichten kann. So kann der Gebäudetyp E ein wirklicher Bundesstandard werden und möglichst in allen Bundesländern in gleicher Weise zur Anwendung kommen. 16 Gebäudetypen E in 16 Bundesländern kann keiner wollen.”
Sun Jensch, Gründerin und Geschäftsführerin der Koalition für Holzbau:
„Der Gebäudetyp E hätte ein wichtiger Schritt hin zu einem einfacheren und kostengünstigeren Wohnungsbau sein können. Gerade das serielle und modulare Bauen und der moderne Holzbau zeigen längst, wie sich durch industrielle Vorfertigung wirtschaftliche und zugleich hochwertige Gebäude realisieren lassen. Die Bauwirtschaft verfügt über die technischen Lösungen. Was fehlt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Potenziale in der Breite zu nutzen. Ein bisschen erinnert der Gesetzentwurf an ,Hätte, hätte, Fahrradkette’. Noch besteht allerdings die Chance, aus dem Entwurf ein Gesetz zu machen, das dem einfachen und innovativen Bauen tatsächlich zum Durchbruch verhilft.
Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt hinter diesem Anspruch deutlich zurück. Wer einfachere Baustandards im Bauvertrag vereinbaren kann, anschließend aber im Mietverhältnis weiterhin rechtliche Risiken fürchten muss, wird diese Möglichkeiten kaum ausschöpfen. Die fehlende Verzahnung zwischen Bauvertrags- und Mietrecht ist deshalb ein gravierendes Versäumnis. Hinzu kommen neue Dokumentationsanforderungen, die den bürokratischen Aufwand weiter erhöhen können. So wird aus einer gut gemeinten Vereinfachung schnell eine weitere rechtliche Hürde. ... Wer den Wohnungsbau tatsächlich günstiger machen will, muss endlich auch bei den technischen Normen ansetzen. Bereits seit 2024 wird über die dringende Notwendigkeit einer Vereinfachung der Baunormung diskutiert. ,Der Normen-Frust in der Bauwirtschaft ist enorm’, kritisierte bereits Prof. Dietmar Walberg, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen und einer der führenden deutschen Experten für Baukosten im Wohnungsbau. Umso dringlicher ist eine grundlegende Überprüfung überzogener Standards und der konsequente Verzicht auf unnötige Anforderungen.”
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK)
„Der Gebäudetyp E ist eine große Chance, das Bauen wieder bezahlbarer zu machen. Eine eigene Vertragskategorie schafft Transparenz und stärkt damit auch den Verbraucherschutz. Entscheidend ist, dass die Einsparungen durch praxisgerechtere Standards tatsächlich bei den Menschen ankommen, z.B. in Form bezahlbarer Mieten und Wohnkosten. Gerade kommunale Wohnungsbauunternehmen, die niedrige Zielmieten erreichen müssen, können davon profitieren. ... Wir dürfen nicht nur auf die Baukosten schauen, sondern müssen die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes im Blick behalten. Was heute billig gebaut wird, darf nicht zur Problemimmobilie von morgen werden. Gute Planung ist dabei kein Kostentreiber, sondern der Schlüssel zu langfristiger Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und hoher Wohnqualität. Einfacher bauen heißt nicht schlechter bauen, sondern intelligenter planen.”
BBS-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Baustoffe - Steine und Erden e.V. (BBS)
„Wer günstig bauen will, muss flexibel bauen dürfen. Es ist grundsätzlich positiv, dass der Entwurf zum Gebäudetyp E keine neuen Anforderungen vorsieht. Ebenso ist die technologieoffene Ausgestaltung zu begrüßen. Damit der Gebäudetyp E die Baukosten tatsächlich absenkt, wäre es allerdings zielführender, den gesetzlichen Mindeststandard auch bei Komfortaspekten festzulegen. Darüber hinaus muss für eine rechtssichere Anwendung in der Breite, die mietrechtliche Verankerung mitgedacht werden. Nur so wird mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.”
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB)
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
- GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
- Koalition für Holzbau
- Bundesarchitektenkammer (BAK)
- Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. (BBS)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
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siehe zudem:
