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ASUE-Broschüre „EnEV 2014 für Wohngebäude“ u.a. für Eigentümer, Mieter und Makler

(26.5.2014; Verlinkungen zuletzt am 15.6.2016 korrigiert.) Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinspar­verordnung (EnEV). Viele Planer, Bauherren, Eigentümer, Käu­fer, Neumieter, Verwalter, Makler und SHK-Handwerker fragen sich aktuell, was sich für sie mit dem Inkrafttreten der Verord­nung ändert. Das oberste Ziel der Verordnung ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050.

Knapp 40% der gesamten Endenergie wird in Gebäuden ver­braucht. Der Gebäudesektor kann somit einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs leisten, das be­trifft die Gebäudehülle wie auch die Haustechnik. Als Messlatte für die Energieeffizienz nutzt die EnEV zwei Kriterien:

  • den Jahres-Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und
  • den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle.

Diese dürfen gewisse Höchstgrenzen nicht überschreiten. So muss zum Beispiel ab Ja­nuar 2016 in Neubauten ein nochmals um 25% niedrigerer Jahres-Primärenergiebedarf gegenüber den derzeitigen Grenzwerten nachgewiesen werden.

  • Welche Anforderungen gelten für Bauherren?
  • Welche Grenzwerte sind einzuhalten?
  • Welche Regelungen bei der Sanierung müssen beachtet werden?

Fragen wie diese beantwortet die neu veröffentlichte ASUE-Broschüre mit dem Titel „EnEV 2014 für Wohngebäude“. Sie gibt einen Überblick über die historische Entwick­lung der EnEV und stellt die Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009 heraus. Des Wei­teren beinhaltet die Broschüre Informationen für neu zu errichtende Gebäude sowie für bestehende Bauten und Anlagen. Auch werden praktische Tipps für die energeti­sche Sanierung des Wohnbestands und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Anhand einer integrierten Checkliste kann man die für sich wichtigen Anforderungen leicht und ver­ständlich ausmachen.

Die Broschüre ist kostenlos downloadbar unter asue.de > Themen > EnEV > Broschüren (direkter PDF-Down­load).

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