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DFLW: Niederschmetternde Hygienemängel bei fabrikneuen Hauswasserzählern

(21.12.2014) Hauswasserzähler werden in jedem Gebäude in Deutschland installiert - in Neubauten oder wiederkehrend nach Ablauf der Eichfrist. Im Rahmen seiner Auf­gaben zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität und des Verbraucherschutzes hat der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) fabrikneue Hauswas­serzähler in einem akkreditierten Prüflabor auf deren Hygienezustand untersuchen las­sen.

Foto: Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. / Marco2811 

Die Prüfergebnisse sind aus der Sicht von Gebäudeeignern und Verbrauchern nieder­schmetternd:

  • Bei 75% der getesteten, fabrikneuen Hauswasserzähler wurden unzulässig hohe Bakterienkonzentrationen im wasserführenden Bereich der Zähler festgestellt. Somit sind sie nach geltendem Recht und den daraus resultierenden hygieni­schen Anforderungen nicht für den Einbau und Verwendung in Trinkwasser-In­stallationen geeignet.
  • Bei 50% der Zähleinrichtungen wurde sogar der gesundheitsgefährdende Risiko­keim Pseudomonas aeruginosa in Konzentrationen von mehr als 200 KBE je 100 ml Prüflösung nachgewiesen.

Winfried Hackl, der Geschäftsführer des DFLW e.V., weist darauf hin, dass der Einbau von verkeimten Hauswasserzählern zu einer unkontrollierten Verschleppung von Kei­men bis an jede Entnahmestelle in Gebäuden führen kann.

Diese Untersuchung offenbart scheinbar erhebliche Lücken in der Qualitätssicherung, dies sowohl bei Herstellern als auch bei Wasserversorgungsunternehmen. Es werden durchaus Produkte in Verkehr gebracht, die nicht den hygienischen Anforderungen entsprechen und somit nicht den Erwartungen von Verbrauchern entsprechen. Häu­fig führt eine inakzeptable Trinkwasserbeschaffenheit an den Verbraucherarmaturen fälschlicherweise zu Schuldzuweisungen in die Richtung von Fachinstallateuren oder Gebäudebetreibern, welche jedoch kaum ursächlich dafür verantwortlich sind. Hackl regt an, dass schnellstens Qualitätssicherungsmaßnahmen und -kriterien in den be­teiligten Fachkreisen festgelegt und umgesetzt werden, so dass jederzeit in Deutsch­land das Trinkwasser aus dem Hahn unbedenklich verzehrt werden kann.

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