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Zur Erinnerung: Dank MAP 3.0 mehr Geld für Solarheizungen

(6.5.2015; aktualiserter Leitfaden - Stand 03/2019 - zuletzt am 2.1.2020 neu verlinkt) Wer Solarenergie zur Wärmeerzeugung nutzen möchte, kann seit dem 1. April mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen: Die Fördersätze wurden um bis zu 100 Prozent angehoben.

Neben höheren Zuschüssen gibt es künftig auch eine „Abwrackprämie“ für die Entsor­gung alter Heizkessel. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) empfiehlt aber Verbrauchern, alte Heizungen möglichst zügig mit Hilfe von Solarkollektoren zu moder­nisieren, denn die Förderkonditionen wurden zwar deutlich verbessert, der Fördertopf bleibt für dieses Jahr aber unverändert auf rund 360 Millionen Euro limitiert. 2014 wur­den nach Einschätzung des BSW-Solar bereits 112.000 neue Solarwärme-Anlagen in Deutschland errichtet. Der Verband rechnet in diesem Jahr vor dem Hintergrund ver­besserter Zuschüsse mit einer Modernisierungswelle und einem Anziehen der Nach­frage.

Foto: BSW Solar 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Mindestför­derung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wur­de von 1.500 auf 2.000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Solarkollektorfläche von mehr als 14 m² winken höhe­re Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro/m² Kollektorfläche erhöht wurde.

Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind neuerdings auch zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuin­stallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Op­timierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten An­lage. Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise ...

  • der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperatur­heizkörper,
  • der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe,
  • notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kessel­raum,
  • der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.

Gefördert wird künftig auch die Errichtung einer Solaranlage auf Bestandsgebäuden, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dient. Die vom Bundesamt für Wirtschaft gewährten Zuschüsse aus dem sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) betragen hier 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Eu­ro. Auch die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird gefördert. Im Neubau ist der Einsatz von EE-Wärme bereits seit 2009 Pflicht. Hier werden nur besonders in­novative Anwendungen oder hohe solare Deckungsraten in sogenannten Sonnenhäu­sern gefördert.

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