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Expositionsbeschreibung: Renovieren alter Holzfenster mit bleiweißhaltiger Beschichtung

(16.12.2009) Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat zusammen mit dem Hauptverband Farbe, Gestaltung und Bautenschutz sowie den Berufs­ge­nos­senschaften Bau-BG und die Holz-BG eine Expositionsbeschreibung mit dem Titel „Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz“ erarbeitet. Die Exposi­tions­beschreibung richtet sich an Betriebe und Personen, die alte Holzfenster renovieren. Deren frühere Farbanstriche sind oft bleihaltig. Das Regelwerk gibt Schutz­maß­nah­men für Arbeiten an diesen Anstrichen vor.

Expositionsbeschreibung statt TRGS 505 Blei

„Die Expositionsbeschreibung stellt eine wesentliche Erleichterung für die betroffenen Tischler- und Schreiner-Betriebe dar“, verspricht Peter Schreiber, Haupt­ge­schäfts­führer des BHKH. „Denn ansonsten müssten die Betriebe die wesentlich schärferen Bestimmungen der entsprechenden Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe, der TRGS 505 Blei, einhalten.“

Als Schutzmaßnahmen sieht die Expositionsbeschreibung unter anderem vor ...

  • eine maschinelle Absaugung,
  • das Abdecken von schwer zu reinigenden Böden sowie
  • Halbmasken und Schutzanzüge für die Ausführenden der Arbeiten.
  • Auch Hygienemaßnahmen wie Händewaschen werden als unterlässlich angesehen.

Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsbeginn in die Bedingungen eingewiesen werden, die einzuhalten sind.

Die Expositionsbeschreibung Blei ist veröffentlicht im Gefahrstoff-Informa­tions­system der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU); unter bgbau.de/gisbau/fachthemen/expo/doku/ kann sie heruntergeladen werden.

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