BGH zur HOAI: EuGH soll entscheiden, wie bis zur Neuregelung zu verfahren ist
(17.5.2020) Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 14. Mai
über die Frage verhandelt, ob maßgebliche Bestimmungen der HOAI, insbesondere
auch die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze, trotz des EuGH-Urteils vom
4.7.
Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai durchblicken lassen, dass er der Rechtsauffassung u.a. des OLG Hamm zuneigt - also der uneingeschränkten Weitergeltung der HOAI bis zu einer Neuregelung. Diese Auffassung käme den Interessen der Architekten und Ingenieure entgegen. Mit der zurückhaltenden Haltung des BGH bleibt die diffuse Situation bestehen.
Neuregelung noch 2020!?
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, kommentierte: „Es ist bedauerlich, dass in dieser sowohl die Architekten und Stadtplaner als auch die Auftraggeber verunsichernden Frage weiterhin keine Klarheit herrscht. Die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten bleibt bis zu einer modifizierten HOAI bestehen. Jetzt müssen wir also abwarten, wie der EuGH diese Frage beantwortet. Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, dass auch die neue HOAI, mit der noch innerhalb dieses Jahres zu rechnen ist, die maßgebliche Grundlage für zukünftige Honorarvereinbarungen bleibt. Denn Planen bleibt im umfassendsten Sinne wertvoll. Daher empfehlen wir in der Zwischenzeit allen Beteiligten, möglichst klare und eindeutige Honorarvereinbarungen im Rahmen der Honorartafeln zu treffen.“
Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Bauherren, Planer und Bauausführende. Die HOAI bietet zudem eine große Rechtssicherheit für alle am Bau Beteiligten, da sich Rechtsprechung und Praxis tiefgreifend mit den einzelnen Leistungsbildern auseinandergesetzt haben.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- HOAI / ArchLG: Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Architekten- und Ingenieurhonorare (8.10.2020)
- Bundesregierung segnet neue HOAI ab (17.9.2020)
- HOAI-Novelle: VBI nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (23.8.2020)
- 281 Seiten Normengerechtes Bauen nach DIN 276/DIN 277 (17.5.2020)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bundesingenieurkammer: Dem Bau fehlen die Fachkräfte! (16.2.2020)
- EuGH kippt „nur“ die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI - Reaktionen von Standesorganisationen (4.7.2019)
- Deutsche HOAI unter Druck beim EuGH (3.3.2019)
- BDB: „Vertragsverletzungsverfahren gefährdet kleine Büros“ (Bauletter vom 10.2.2019)
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- Baugewerbe warnt vor Baukostenexplosion infolge mangelhafter EU- Bauproduktnormen (1.5.2017)
- Bundesregierung wie die HOAI vor dem EuGH verteidigen (27.11.2016)
- HOAI vor'm EuGH (20.11.2016)
siehe zudem:
- HOAI, rund ums Planungsbüro, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
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