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HOAI 2009 tritt am 18.8. in Kraft

(16.8.2009) Die HOAI-Neufassung soll am 17.8.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann am 18.8.2009 in Kraft treten.

Für alle ab dem Inkrafttreten am 18.8.2009 vereinbarten Leistungen von Architekten und Ingenieuren gilt die Neufassung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bzw. HOAI).

Die bis dahin geltende Fassung der HOAI bleibt weiter auf Leistungen anwendbar, die vor Inkrafttreten der HOAI vereinbart worden sind.

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