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TÜV: Für ausreichende Lüftung bei der Holzpellet-Lagerung sorgen!

(19.2.2010) Holzpelletheizungen werden immer beliebter.  Sie werden staatlich gefördert und gelten als umweltfreundlich, da das Heizmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird und im Verbrennungsprozess klimaneutral ist. Aber von Holzpellets können auch Gefahren ausgehen, mit denen man nicht unbedingt rechnet: "Durch unsachgemäße Lagerung von Pellets kann Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Dieses Gas ist geruchlos und höchst gefährlich. Dann besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung", sagt Andrea Rieth, Sachverständige bei TÜV Rheinland.


Bild aus dem Beitrag "Pellet-Großbehälter von Mall - auch ohne Maulwurf"" vom 19.2.2010

möglich: hohe Kohlenmonoxid-Konzentration und explosive Staub-Luft-Gemische

Pellets werden mit Tankwagen angeliefert , in Vorratsbehälter geblasen und von dort automatisch in die Brennkammer befördert. Im Lagerraum kann dann über längere Zeit durch Ausgasung eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid entstehen. Die Gase entstehen vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz. Erhöhte Temperaturen und große Schüttmengen erleichtern diesen Prozess. Es besteht auch ein Risiko, dass sich im Lager explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden.

Um sich vor solchen Risiken zu schützen, sollte bei der Planung einer Holzpelletheizung ein Fachmann hinzugezogen werden, um von Anfang an alles richtig zu machen. So können beispielsweise Staubexplosion ausgeschlossen werden, wenn nur zugelassene Geräte nach der europäischen Explosionsschutzrichtline ATEX verwendet werden. "Holzpelletlager sollten baulich von Wohnräumen getrennt sein und über eine wirksame Lüftung verfügen", so die Expertin. "In jedem Fall gilt es, das Lager vor dem Betreten gründlich zu lüften." Zusätzlich ist es gut, wenn eine andere Person anwesend ist, die notfalls helfen kann, oder eine professionelle CO-Warnanlage installiert wird.

Bei gewerblich genutzten Anlagen ist der Arbeitgeber verantwortlich und rechtlich haftbar. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefahren­potentiale für Mitarbeiter systematisch erfassen und Schutzmaßnahmen einleiten. Die Experten von TÜV Rheinland beraten Unternehmen und Immobilienbesitzer bundesweit zu technischen und rechtlichen Risiken von Heizanlagen und technischer Gebäude­ausrüstung.

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