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Trittschallminderung auf thermisch getrennten Betondecken im Außenbereich

(12.10.2013) Am Bau sind in den letzten Jahren die Anforde­rungen an erhöhtem Trittschallschutz immer weiter gestiegen. Dies gilt für den Privat- und Mietwohnungsbau, für Bürogebäu­de, öffentliche sowie kirchliche Objekte - einschließlich bauli­che Änderungen im Bestand. Normativ werden diese Anforde­rungen in Deutschland in der DIN 4109 erfasst. Danach liegt für Wohngebäude der erforderliche Mindest-Trittschalldämm­wert bei ≤ 53 dB und für den erhöhten Trittschallschutz bei ≤ 46 dB nach Beiblatt 2. Die Forderung nach erhöhtem Tritt­schallschutz ist bereits gängige Praxis im allgemeinen Woh­nungsbau, wird in der Rechtsprechung als allgemein gültig an­gewendet und spiegelt die anerkannten Regeln der Technik wider. Verbesserte Baustoffe und das Wissen um die Zusam­menhänge im Schallbereich haben zu einem rasanten Anstieg der speziell für diesen Einsatz entwickelten Materialien im Bau­bereich geführt. Dass dieser Bereich weiter wachsen wird und noch lange nicht die Spitze erreicht ist, ist der immer schärfer werdenden Gesetzge­bung nach verbessertem Schallschutz geschuldet. Parallelen mit den in den letzten Jahren immer höher werdenden Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und erhöhter Energieeinsparung sind unverkennbar.

Schall-/Trittschallschutzmaßnahmen sind an und in Gebäudeteilen anzuwenden bzw. zu planen, deren Decken begehbar sind sowie an andere Gebäudeteile angrenzen. Da­zu gehören auch Decken, die im Außenbereich liegen - wie Terrassen, Loggien, Balko­ne oder Laubengänge. Auf gedämmten Decken, im Regelfall sind dies Balkone und Log­gien, sind die erforderlichen Maßnahmen relativ einfach durchzuführen, da ja bereits schallschluckende Materialien, wie z.B. Wärmedämmung, Folien oder Trennlagen ein­gebaut sind. Hier dürfte auch die Anforderung nach erhöhtem Trittschallschutz mit zusätzlich verlegten schallschluckenden Matten, wie z.B. die Damtec sonic von Krai­burg Relastec, relativ einfach zu erfüllen sein - solange nach Herstellervorschrift ge­plant und eingebaut wird - siehe z.B. Beitrag „2 in 1: Bautenschutz und Trittschall­dämmung für Dachterrassen und Loggien“ vom 16.2.2012. Einen Sonderfall stellen ungedämmte Terrassen und Laubengänge dar.

Häufig sind diese zwar thermisch von der Gebäudehülle getrennt, aber nicht schall­technisch entkoppelt - dies gilt für den Neubau und auch für den Bau im Bestand. Was für das thermische Verhalten vielleicht gut ist, kann - überspitzt gesagt - für die Schalltechnik zur Katastrophe werden.

Vor diesem Hintergrund hat Kraiburg Relastec zusammen mit Dr.-Ing. Alexander Siebel vom Ingenieurbüro SWA ein Pilotobjekt in Düsseldorf auf Trittschallschutz gemessen, da hier genau die Situation vorhanden war, die zuvor beschrieben beschrieben wurde. Zu untersuchen war, welcher Trittschallschutz in Bezug auf den baulichen Schall­schutz gegeben ist. Neben der vorhandenen Situation wurden verschiedene Decken­auflagen überprüft, mit dem Ziel, eine sichere Konstruktion im Hinblick auf den Min­dest-Trittschallschutz nach DIN 4109 bzw. den erhöhten Trittschallschutz DIN 4109, Beiblatt 2 zu erreichen.

Der Boden der Laubengänge, der nicht gedämmt ist, wurde unter folgenden Bedingun­gen geprüft (Unterkonstruktion / Tragkonstruktion / Stahlbeton):

  1. Konstruktion ohne weiteren Aufbau - also auch ohne Plattenbelag (grün in der folgenden Grafik)
  2. 40 mm Plattenbelag auf Mörtelsäckchen (violett)
  3. 40 mm Plattenbelag auf Mörtelsäckchen auf Trittschallschutzbahn Damtec sonic 8mm (blau)
  4. 40 mm Plattenbelag auf Plattenlager 120 x 100mm (orange)
  5. 40 mm Plattenbelag auf Plattenlager 120 x 100mm auf Trittschallschutzbahn Damtec sonic 8mm (weinrot)

Fazit: Die Ergebnisse der Trittschallmessungen zeigen, dass Laubengänge - wie in diesem Falle - oder ähnliche baulichen Situationen kritisch zu bewerten sind. Ohne zusätzliche trittschallmindernde Maßnahmen ist häufig nicht einmal der Mindestwert von ≤ 53 dB nach DIN 4109 einzuhalten, geschweige denn der erhöhte Trittschall­schutz DIN 4109 Beiblatt 2. Mit der Trittschalldämmmatte Damtec sonic sind dage­gen Minderungsmaße bis zu 21 dB in Abhängigkeit von den gewählten Aufbauten er­reichbar.

Nachfolgende Labormessungen unter ähnlichen Bedingungen haben den ermittelten Baustellenwert bestätigt. In diesem Zusammenhang wurden im Labor noch weitere typische Belagsarten auf gedämmten und ungedämmten Terrassen, Loggien und Bal­konen Aufbauten simuliert und messtechnisch erfasst. Auch hier sind die Ergebnisse eindeutig: Ohne zusätzliche Trittschalldämmmatten ist der erhöhte Trittschallschutz nicht zu erreichen.

Weitere Informationen zur Trittschallminderung auf thermisch getrennten Beton­decken im Außenbereich sowie die Prüfergebnisse als PDF können per E-Mail an Kraiburg angefordert werden.

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