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Verbände veröffentlichen Positionspapier zum baulichen Schallschutz

(9.12.2004) In einem gemeinsamen Positionspapier bekennen sich 20 Verbände der Bau- und Wohnungsbranche zu hochwertigen und sicher ausführbaren Schallschutzmaßnahmen im Wohnungsbau. Die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau sowie die notwendigen Nachweise sind zwar in der DIN 4109 umfassend geregelt, die beteiligten Verbände wenden sich aber dagegen, dass die Unterscheidung zwischen dem bauaufsichtlich geschuldeten und einem freivertraglich vereinbarten, erhöhten Schallschutz in der Gerichts- und Gutachterpraxis der vergangenen Jahre immer weniger beachtet worden sei. Damit verteuere sich das Bauen unnötigerweise und belaste die ohnehin schwache Baukonjunktur zusätzlich.

Die Verbände fordern deshalb übereinstimmend, die bisherigen Anforderungen an den baulichen Schallschutz aufrechtzuerhalten. Sie lehnen die beabsichtigte Differenzierung des Schallschutzes über ein dreistufiges Schallschutzkonzept ab. Dies sei - so die gemeinsame Auffassung - ein zusätzlicher Schritt in Richtung Rechtsunsicherheit, der das Feld für juristische Auseinandersetzungen noch weiter öffnen würde.

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