Baulinks -> Redaktion  || < älter 2008/1238 jünger > >>|  

Photovoltaik-Versicherung der Helvetia wird attraktiver

(23.7.2008) Die Helvetia hat ihre Photovoltaik-Versicherung verbessert und die Versicherungssumme von einer Million auf zwei Millionen Euro aufgestockt. Werden Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden und Grundstücken betrieben, so ist außerdem ab sofort ein Haftpflichtversicherungsschutz einschließbar. Darüber hinaus erhöht der Versicherer die Versicherungssummen der Einzelleistungen - und das bei günstigeren Versicherungsprämien.

Die Versicherungsprämien beginnen bei Wohngebäuden bzw. privaten Grundstücken nun bei 70 Euro, bei gewerblich genutzten Gebäuden oder auf dem Betriebsgelände bei 140 Euro. Die Versicherung deckt Sachschäden an Photovoltaikanlagen ab, die durch Feuer, Wasser und Unwetter entstehen, sowie Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit hervorgerufen werden. Außerdem kommt der Versicherer auch für Konstruktions- und Materialfehler auf. Zudem sind die kostenintensiven Anlagen auch bei Diebstahl und Vandalismus abgesichert.

Allerdings können Photovoltaikanlagen auch Schäden verursachen, z.B. durch herabstürzende Solarmodule. Dagegen müssen sich Eigentümer dann absichern, wenn Anlagen an oder auf fremden Gebäuden bzw. Grundstücken installiert sind. Helvetia-Kunden können nun eine entsprechende Betreiber-Haftpflichtversicherung zusätzlich abschließen. Personen- und Sachschäden sind dann wahlweise mit einer Summe von drei bzw. fünf Millionen Euro gedeckt.

Die Photovoltaik-Versicherung der Helvetia umfasst eine Vielzahl prämienfreier Zusatzleistungen. So ist u.a. die Montage der Anlage bis 5.000 Euro (bisher 3.000 Euro) mitversichert. Außerdem übernimmt der Versicherer Kosten für Aufräumarbeiten, Entsorgung oder Dekontamination des Bodens, die im Schadenfall entstehen und schnell einige tausend Euro betragen können. Deshalb ist die Versicherungssumme hier von 3.000 auf 10.000 Euro erhöht worden. Und sollte die Photovoltaikanlage z.B. in Folge eines Blitzeinschlags einmal keinen Strom produzieren können, erhalten Kunden bis zu drei Monate lang eine Ausfallentschädigung in Höhe von zwei Euro pro Kilowatt-Peak und Tag. Dabei unterscheidet die Helvetia ab sofort nicht mehr  zwischen Sommer- und Wintermonaten.

siehe auch für weitere Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH