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Neuer BBSR-Leitfaden zu Problemimmobilien


  

(2.3.2020) Problemimmobilien sind in vielen Städten und Gemeinden eine mitunter große Herausforderung für die Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen. Unter Problemimmobilien werden in diesem Kontext Liegenschaften verstanden, die baulich verwahrlost sind - meist verbunden mit Leerstand oder starker Überbelegung.

Ein neuer Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, wie Kommunen solche Immobilien aufwerten oder beseitigen können. Die Publikation thematisiert die aktuellen rechtlichen Regelungen und stellt Anwendungsbeispiele aus unterschiedlich großen Städten und Gemeinden vor.

Kommunen können laut Leitfaden unterschiedliche hoheitliche Instrumente im Umgang mit Problemimmobilien anwenden. Dazu zählen bauplanungs-, bauordnungs-, wohnungsaufsichts-und denkmalrechtliche Befugnisse sowie gesetzliche Regelungen aus anderen Bereichen. Grundsätzlich gilt es aber, den Umgang mit Problemimmobilien strategisch anzugehen und in die Entwicklung des Quartiers einzubetten. Der Leitfaden richtet sich sowohl an Verantwortliche in den Stadtverwaltungen als auch an weitere Akteure wie Architekten, Immobilienunternehmen und bürgerschaftliche Gruppen.

Die vorliegende Publikation ist eine Neufassung des Leitfadens aus dem Jahr 2014. Die aktualisierte Fassung widmet sich neben den einzelnen Rechtsinstrumenten auch den Möglichkeiten der integrierten Quartiersentwicklung und der Städtebauförderung. Der Leitfaden basiert auf dem Forschungsprojekt „Problemimmobilien - Herausforderungen und Lösungen im Quartierskontext“. Das BBSR setzte das Projekt für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter Beteiligung diverser Akteure um.

Der „Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien“ kann kostenfrei per E-Mail an BBSR angefordert werden und ist via bbsr.bund.de > Veröffentlichungen > Sonderveröffentlichungen downloadbar (direkter PDF-Download).

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