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Nach Streichung des Solardeckels legt Solar- und Speicherwirtschaft 7-Punkte-Solarisierungs-Fahrplan vor


  

(22.6.2020) Die Energiewirtschaft reagierte erleichtert auf die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 19.6., den Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu streichen. Jetzt müsse aber auch noch umgehend die Solarisierung der Energieversorgung durch den Abbau weiterer Marktbarrieren deutlich beschleunigt werden, empfiehlt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und hat unter dem Motto „Auf geht's“ einen 7-Punkte-Fahrplan vorgelegt. „Die Solar- und Speicherbranche könnte damit deutlich kraftvoller dazu beitragen, dass die Klimaziele im Stromsektor erreicht werden und die Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleistet wird“, erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig bei der Vorstellung. Zugleich werde damit die Schaffung von mindestens 50.000 neuen Vollzeitjobs in der Energiebranche möglich.

An erster Stelle der Empfehlungen stehen eine Verdoppelung des Photovoltaik-Aus­bau­tempos im Jahr 2021 und eine Verdreifachung der jährlich installierten PV-Leistung ab dem Jahr 2022. Die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für das Jahr 2030 vorgesehenen solaren Kraftwerkskapazitäten müssten bereits Mitte der 2020er Jahre errichtet sein, fordert der BSW. Denn laut einem gemeinsam mit Bonner Forschern vorgelegten Gutachten sei nur so eine Stromerzeugungslücke vermeidbar, die andernfalls infolge des Atom- und Kohleausstiegs bereits in drei Jahren aufreißen - siehe Grafik aus dem Nachbarbeitrag „Solarwirtschaft rechnet mit Stromlücke ab 2023“:

Damit Batteriespeicher ihre wichtige kurzfristige Pufferfunktion für die Energiewende im erforderlichen Umfang erfüllen können, müsse außerdem ihre Kapazität in den kommenden zehn Jahren gegenüber 2019 verzehnfacht werden, mahnt der BSW.

Hinzu komme, dass die von der Bundesregierung jüngst vorgelegte Wasserstoffstrategie „zwar einige gute Ansätze umfasse“, bis 2030 aber nur einen Bruchteil der darüber hinaus notwendigen saisonalen Speicherkapazität schaffen könne. Gegen Ende des Jahrzehnts müsse bereits die vierfache Leistung an Wasserstoff-Elektrolyseuren vorliegen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, berechneten die Gutachter von EuPD Research in ihren viertelstundenscharfen Energiemarktszenarien, an deren Realisierung auch die The smarter E Europe beteiligt war.

Als vorrangige Marktbarrieren nennt die Solarwirtschaft u.a. ...

  • die Belastung solarer Eigen- und Direktversorger mit der EEG-Umlage,
  • ungeeignete Rahmenbedingungen für die Errichtung von Solardächern der Megawattklasse auf großen Industriehallen und
  • eine viel zu restriktive Standortkulisse für ebenerdig errichtete Solarparks.

Im Falle der Einführung angemessener CO₂-Mindestpreise könne die Förderabhängigkeit der Photovoltaik in den kommenden Jahren deutlich zurückgefahren werden. Der durch starke Preisschwankungen gekennzeichnete europäische Emissionshandel ...

  • böte allerdings zu wenig Investitionsimpulse,
  • gleiche Marktverzerrungen zuungunsten Erneuerbarer Energien nur unzureichend aus und
  • bilde nur einen Bruchteil der Gesundheits- und Klimafolgenkosten fossiler Energieträger ab.

Weiterer dringender gesetzlicher Reformbedarf bestehe in den Augen des BSW auch, um den Weiterbetrieb tausender Solarstromanlagen zu ermöglichen, die bereits ab 2021 nach 20 Jahren Anlagenbetrieb aus der EEG-Förderung fallen. Dafür bedürfe es nach Auffassung des BSW keiner Anschlussförderung mehr, wohl aber die „Ermöglichung eines barriere- und diskriminierungsfreien Weiterbetriebs“.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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