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VDI 2050 Blatt 2: Richtiges Dimensionieren von Sanitärtechnik in Technikzentralen

(17.11.2021) Technikflächen sind kostenrelevant. Vielfach werden sie im Rahmen der Optimierung von Nutzflächen minimiert. Da aber die dafür verantwortlichen Planer und Investoren häufig nicht die späteren Betreiber und/oder Nutzer der Anlagen sind, fehlt der korrigierende Einfluss durch die Betriebskosten. Deshalb ist es wichtig, den Flächenbedarf für Technikzentralen und Schächte frühzeitig festzulegen - gerade unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Dafür gibt es die neue Richtlinie VDI 2050 Blatt 2. Sie gibt Praxistipps für den notwendigen Platzbedarf von Sanitärzentralen und die Aufstellung von Installationen.

Die Technikzentrale ist das Herzstück eines Gebäudes. Hier laufen die Fäden - respektive Leitungen - zusammen, die den Betrieb der Anlage sichern. Um eine möglichst effektive, praktische und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung von Technikzentralen zu sichern, hat der VDI die Richtlinienreihe VDI 2050 erarbeitet, in der verschiedene Anforderungen an den Aufbau und die Ausgestaltung von Technikzentralen zusammengefasst sind. Das neue Blatt 2 gibt Empfehlungen für den notwendigen Platzbedarf von Sanitärzentralen, die  Aufstellung von erforderlichen sanitärtechnischen Apparaten und Installationen für Gebäude sowie deren Außenanlagen. Dies können beispielsweise Wohn- und Bürogebäude sein, Hotels und Herbergen, sowie öffentliche Gebäude wie Behörden, Schulen, Krankenhäuser und Heime.

Durch Anwendung der Richtlinie sollen Architekten und Fachplaner bereits bei Planungsbeginn in die Lage versetzt werden, die genannten Räume richtig zu dimensionieren und auszustatten. VDI 2050 Blatt 2 bestimmt den Mindestflächenbedarf und enthält darüber hinaus grundlegende Festlegungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2050 Blatt 2 „Anforderungen an Technikzentralen - Sanitärtechnik“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im August 2021 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von April 2019.

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