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Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis zum 15. Mal ausgelobt


  

(9.11.2020) Mit der immer intensiveren Nutzung städtischer und landschaftlicher Räume werden an die Leistungsfähigkeit der Umwelt zunehmend höhere Anforderungen gestellt. Urbanes Wachstum und gleichzeitige Entleerung ländlicher Regionen, Klimaveränderungen, Energiewende und ökonomische Herausforderungen erzeugen dabei einen beachtlichen Anpassungsdruck und diverse Konflikte. Deshalb werden derzeit unter großen Anstrengungen vorhandene Infrastrukturen den veränderten Bedingungen angepasst, ganze Systeme umgebaut. Für die Entwicklung und Realisierung dieser neuen Systeme ist ein grundsätzliches Umdenken auf allen Planungsebenen erforderlich. Mit dem Begriff „Grüne Infrastruktur“ wird die Bedeutung der Grün-, Freiraum- und Landschaftsplanung für die Daseinsvorsorge herausgestellt. Und vor diesem Hintergrund hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) den Deutschen Land­schafts­archi­tek­tur-Preis 2021 ausgelobt. Schirmherr ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer.

Baakenpark: Standbild aus einem Drohnen-Video © HafenCity Hamburg (aus dem Beitrag „Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2019 geht an den Baakenpark“ vom 8.10.2019)

Unter Bezugnahme auf „Grüne Infrastruktur“ sollen  mit dem Preis beispielhafte Projekte und deren Verfasser ausgezeichnet werden. Gegenstand sind eine sozial und ökologisch orientierte Siedlungs- und Landschaftsentwicklung sowie eine zeitgemäße Freiraumplanung. Gewürdigt werden herausragende - auch konzeptionelle - Planungsleistungen, die ästhetisch anspruchsvolle, innovative, ökologische und partizipative Lösungen aufweisen.

Die Einreichung von Projekten zum Wettbewerb Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2021 erfolgt online. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Bearbeitungsschluss ist am 26. Januar 2021. Teilnahmeberechtigt sind ...

  • deutsche oder in Deutschland ansässige Landschaftsarchitekten,
  • Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen der Landschaftsarchitektur (Freiraum- und Landschaftsplanung),
  • Angehörige anderer Fachdisziplinen, soweit sie Mitglied im bdla sind, und
  • Arbeitsgemeinschaften unter Beteiligung vorstehend Genannter.

Insbesondere Auftraggeber sind eingeladen, Arbeiten von Teilnahmeberechtigten einzureichen. Pro Projekt ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten. Für eingereichte Projekte, deren Plan-/ Entwurfsverfasser bdla-Mitglieder sind, entfällt die Teilnahmegebühr; sie ist mit dem bdla-Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Die Jurybewertung erfolgt in zwei Schritten; die Vorauswahl mit Nominierung erfolgt online bis zum 15. März 2021. Auf einer Sitzung am 23. April 2021 in Berlin entscheiden die Juroren über die Vergabe des Ersten Preises und der Auszeichnungen in den Kategorien ...

  • Öffentlicher Raum als Zentrum,
  • Wohnumfeld/Arbeitsumfeld,
  • Pflanzenverwendung,
  • Landschafts- und Umweltplanung/Landschaftserleben,
  • Sport, Spiel, Bewegung,
  • Landschaftsarchitektur im Detail,
  • Junge Landschaftsarchitektur,
  • Klimaanpassung sowie
  • Historische Anlagen/ Gartendenkmalpflege.

Die Preisverleihung soll im Rahmen einer Festveranstaltung 2021 in Berlin erfolgen. Aus diesem Anlass werden die ausgezeichneten Arbeiten der Öffentlichkeit vorgestellt. Zur Preisverleihung erscheint eine Dokumentation mit allen ausgezeichneten Projekten sowie den zum Wettbewerb Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis 2021 nominierten Arbeiten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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