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Garantie auf PV-Anlagen variiert zwischen zwei und fünf Jahren! Wann und warum aber?

(18.8.2015) Viele Bauherren installieren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf ihrem Dach. Was passiert aber, wenn so eine Anlage defekt ist? Dann greift zunächst die Garantie. Und die kann entweder zwei oder fünf Jahre abdecken, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Welche Frist wann und wie gilt, ist allerdings nicht einheit­lich geregelt. Es gibt jedoch inzwischen eine Reihe von interessanten Urteilen dazu:

Ob private Bauherren zwei oder fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Anlage haben, richtet sich demnach vor allem nach der Nutzung der Anlage. Das haben der Bundes­gerichtshof (BGH) und diverse Oberlandesgerichte in verschiedenen Entscheidungen näher definiert:

  • Anlagen, die in der Hauptsache zur Einspeisung in das Netz auf dem Dach mon­tiert sind, genießen bei Mängeln zwei Jahre Gewährleistung (BGH, Urteil vom 09.10.2013 - Aktenzeichen: VIII ZR 318/12).
  • Die Gewährleistung steigt auf fünf Jahre, sobald PV-Anlage und Haus eine bau­liche Einheit bilden und voneinander abhängig sind. Das ist inzwischen bei vielen Objekten der Fall: Solche Gebäude funktionieren nur mit der Solaranlage; ohne sind sie dagegen nicht zu gebrauchen.

Der VPB rät Bauherren deshalb, sich schon in früh der Planungsphase Gedanken über die Solaranlage zu machen und sich vom unabhängigen Sachverständigen beraten zu lassen.

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