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Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung

(6.5.2010; aktualisiert am 9.7.2010) Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag am 6. Mai die Kürzung der Solarförderung beschlossen. Durch die Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird die Förderung von Solaranlagen auf Dächern um 16 Prozent und auf Freiflächen um 15 Prozent gekappt. Beides soll am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Er wird sich aber Anfang Juni mit den Regelungen befassen. Ein möglicher Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gilt als ausgeschlossen.

"Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Korrektur der Vergütungen wurde nach Ansicht des Bundesumweltministeriums (BMU) notwendig, da 2009 die Marktpreise um rund 30 Prozent gesunken sind. Deshalb werden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes aus als bisher erwartet: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen werde auf 3.500 Megawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt. Die vorgeschlagenen Absenkungen seien angemessen - so das BM. Mit einem erweiterten finanziellen Anreiz, Solarstrom selbst zu nutzen, sollen technische Innovationen ausgelöst werden.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.800 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 Megawatt in Betrieb. Deutsche Unternehmen sind technologisch führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und schafft insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Milliarden Euro in Photovoltaikanlagen investiert. Dies sichert in der Branche und im Handwerk rund 65.000 Arbeitsplätze.

Bei einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung ist in Deutschland bereits im Jahr 2013 die so genannte Netzparität zu erwarten. Dann lässt sich Solarstrom hierzulande zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Verbraucher-Stromtarife entsprechen. Dieser Entwicklung will die Novelle den Weg bereiten, indem sie den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördert: Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe profitiert davon, denn diese Regelung wird auf Anlagen bis 500 Kilowatt, das ist etwa das Hundertfache einer typischen Einfamilienhaus-Dachanlage, ausgedehnt. Die Eigenverbrauch-Regelung wird wichtige technische Innovationen, zum Beispiel im Bereich der Batterietechnik, auslösen. In der Folge wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet. Das wiederum beschleunigt die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz.

Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG. Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen nannte die Kürzungen angesichts der deutlich billiger gewordene Solarmodule angemessen. Die Branche müsse sich dem Wettbewerb mit asiatischen Herstellern stellen. "Unsere Losung heißt Innovation statt Subvention", sagte der CDU-Politiker. "Auch die Kosten, die wir den Stromkunden aufbürden, müssen unter Kontrolle gehalten werden." Die auf 20 Jahre garantierten Abnahmepreise für Strom aus Solaranlagen liegen deutlich über dem Marktpreis für konventionellen Strom und werden durch eine Umlage auf alle Verbraucher bezahlt. Dies habe im vergangenen Jahr die Kunden rund vier Milliarden Euro gekostet, sagte der Minister.

Die Opposition warf der Regierung dagegen Kahlschlag und Kampf gegen eine Zukunftsenergie vor. "Das gefährdet die Entwicklung der Technologie, das gefährdet viele tausend Arbeitsplätze", kritisierte der SPD-Experte Matthias Miersch.

Update vom 9.7.2010: EEG-Novelle nun auch im Bundesrat beschlossen

Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat nun auch der Bundesrat der deutlich schnelleren Absenkung der Solarstromförderung zugestimmt. Die am 9.7. beschlossene EEG-Novelle sieht bis zum 1.1.2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor - siehe dazu auch den entsprechenden Beitrag vom 9.7.2010.

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