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Länderinitiative zur Förderung altersgerechter Assistenzsysteme


  

(19.5.2020) Angesichts einer alternden Gesellschaft wollen die Bundesländer den Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme (AAL) auf Smart-Home-Basis erleichtern. Der Bundesrat hat dazu am 15. Mai 2020 eine entsprechende Entschließung gefasst. Darin fordert er einheitliche gesetzliche Voraussetzungen zur Finanzierbarkeit dieser Systeme durch die Pflegekassen. Derzeit würden AAL im Leistungskatalog der Pflegeversicherung nur ungenügend abgebildet - heißt es in der Entschließung. Die Finanzierungsgrundlage im SGB X sei nicht ausreichend.

Einheitliche Bewertungskriterien

Um also zu verhindern, dass der Einsatz von altersgerechten Assistenzsystemen der Entscheidung jedes bzw. jeder Einzelnen überlassen bleibt und damit soziale Ungerechtigkeit verschärft werden, sollten die Systeme für alle Pflegebedürftigen zugänglich sein. Voraussetzung hierfür müsse sein, die bestehenden Produkte anhand einheitlicher Kriterien auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu können. Hieran könnten sich die Hersteller dann auch bei der Produktentwicklung orientieren. Nach Ansicht der Länder sollte ein unabhängiges Gremium die Entwicklung dieser Kriterien übernehmen.

Anerkennungsverfahren verbessern

Handlungsbedarf sehen sie auch beim Anerkennungsverfahren der AAL: Es sei zu unbekannt, zu langwierig und zu kompliziert. Hierdurch werde die Etablierung solcher technischer Unterstützungssysteme gehemmt.

Darüber hinaus müsste die erforderliche Infrastruktur für die Bereitstellung der Technologien geschaffen werden. Unklar sei beispielsweise, wer sie verordnen könne. Die Produkte müssten den Akteuren bekannt sein und damit einhergehend auch die Beratungsstrukturen angepasst werden. Der Bund solle die zunehmende Fachkräfteproblematik und den steigenden Pflegebedarf unbedingt nutzen, um die zentralen Weichen für das Potenzial der Unterstützungssysteme zu stellen, unterstreicht der Bundesrat. Erforderlich sei ein Gesamtkonzept, das auch den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend berücksichtigt.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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