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Solarstromförderung muss in den Vermittlungsausschuss

(4.6.2010; aktualisiert am 9.7.2010) Der Bundesrat hat hinsichtlich der Kappung der Solarförderung am Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit kann das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten - allerdings könnten die Kürzungen auch rückwirkend greifen.

Die Länderkammer beschloss vor allem mit den Stimmen der ostdeutschen und SPD-geführten Bundesländer die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag.

Der Bundesrat ist zwar nicht zustimmungspflichtig und kann das Verfahren damit nicht komplett stoppen. Allerdings müsste sich  der Bundesrat nach dem Vermittlungsausschuss ein zweites Mal mit dem Thema befassen - doch vor Juli ist kein Sitzungstermin mehr vorgesehen (erst wieder am 9. Juli). Würde der Bundesrat dann erneut gegen den Gesetzentwurf stimmen, könnte er anschließend vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit überstimmt werden.

Nach dem Beschluss des Bundestags soll die Solarförderung auf Dächern ab Juli um 16% und auf den meisten Freiflächen um 15% gekappt werden - siehe auch Beitrag "Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung" vom 6.5.2010. Die Länder wollen die Kürzung auf maximal 10 Prozent reduzieren.

Update vom 9.7.2010: EEG-Novelle nun auch im Bundesrat beschlossen

Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat nun auch der Bundesrat der deutlich schnelleren Absenkung der Solarstromförderung zugestimmt. Die am 9.7. beschlossene EEG-Novelle sieht bis zum 1.1.2012 in vier Schritten eine Rückführung der Solarstromförderung um bis zu 50 Prozentpunkte vor - siehe dazu auch den entsprechenden Beitrag vom 9.7.2010.

 

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