umgehende Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
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50
Rechtsgebieten an. Für unsere bau- und immobilienorientierten Besucher
vermutlich besonders interessant werden Themen sein wie ...
Baurecht und
Immobilienrecht
Mietrecht und
Maklerrecht
Nachbarrecht
Wohneigentumsrecht und
Erbrecht
Steuerrecht und Steuerberatung
Die Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte via anwalt.de erfolgt ...
entweder schriftlich via E-Mail-Beratung (mit einem kostenlosem Angebot)
oder telefonisch über kostenpflichtige Servicenummern, die über die
Telefonrechnung abgerechnet werden.
aktuelle Urteile, Entscheidungen und Tipps aus der BAULINKS.de-Redaktion:
Bauhandwerkerrechnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden (12.3.2005)
Seit dem 1. August 2004 müssen auch Privatleute grundstücksbezogene
Rechnungen zwei Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres,
in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. Dabei gilt die
Aufbewahrungspflicht auch dann, wenn der Beleg für steuerliche Zwecke nicht
benötigt wird. Somit sind auch Mieter einer
Mietwohnung als
Auftraggeber von der Aufbewahrungspflicht betroffen. Die Neuregelung steht
im Zusammenhang mit dem "Gesetz
zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung".
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Gute Geschäfte mit dem eigenen Arbeitgeber (6.3.2005)
Normalerweise
stellt der Arbeitgeber seinem Beschäftigten ein
Büro zur Verfügung, in dem
dieser seiner Tätigkeit nachgehen kann. Doch manchmal ist dies nicht möglich
oder nicht erwünscht. In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer nach der
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seiner Firma gegen Entgelt einen Raum seiner
Privatwohnung überlassen und anschließend steuerlich Werbungskosten aus
Vermietung und
Verpachtung geltend
machen:
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BGH lehnt Anspruch auf Satellitenschüssel ab (4.3.2005)
Ein
Vermieter muss die Montage einer
Satellitenschüssel an seinem
Haus zumindest
dann nicht dulden, wenn ein russischer Mieter vergleichbare
Fernsehprogramme
über das vorhandene Kabelnetz in Verbindung mit einem
Decoder
empfangen kann, entschied jetzt der Bundesgerichtshof:
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Mit pünktlicher Betriebskostenabrechnung Ärger vermeiden (2.3.2005)
Vermieter sparen sich viel Ärger, wenn sie ihren Mietern die jährliche
Betriebskostenabrechung pünktlich zukommen lassen - das heißt spätestens zwölf
Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Konkret heißt das, dass eine Betriebskostenabrechnung für den
Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004 dem Mieter bis
spätestens 31. Dezember 2005 mitgeteilt werden muss:
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Versicherung zahlt bei Frostschäden nicht immer (5.2.2005)
Eingefrorene
Wasserleitungen sorgen in jedem Winter in Tausenden von
Immobilien für
erhebliche Schäden. Platzt ein Rohr, steht nicht selten eine ganze
Wohnung unter
Wasser. Zumindest aber werden bei einem
Rohrbruch
Wände und
Decken durchfeuchtet
und Gebäude stark in Mitleidenschaft gezogen. Die
Bausparkasse Schwäbisch Hall
weist darauf hin, dass
Gebäudeversicherung,
Hausratversicherung
oder Haftpflichtversicherungen
nur dann für derartige Schäden eintreten, wenn sowohl Eigentümer wie Mieter
ihre Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt haben:
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siehe auch:
weitere Urteile und Entscheidungen der verschiedenen Gerichte
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